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Chemikalien

REACH

REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.

Die Inhalte der REACH-Verordnung sind sehr umfangreich. Eine gute Übersicht über die wesentlichen Inhalte finden Sie auf den Helpdesks der Bundesbehörden.

REACH Helpdesk

Auf der sogenannten Kandidatenliste stehen Stoffe mit folgenden Eigenschaften:

  • CMR (cancerogen, mutagen, reproduktionstoxisch)
  • PBT (persistent, bioakkumulativ, toxisch)
  • vPvB (sehr persistent, sehr bioakkumulativ)
  • sowie ähnlich gefährliche Stoffe oder sonstige, die keine CMR-, PBT- oder vPvB-Stoffe sind, jedoch nach wissenschaftlichen Erkenntnissen wahrscheinlich schwerwiegende Wirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt haben und ebenso besorgniserregend sind wie die zuvor genannten und die im Einzelfall bestimmt werden.

Die aktuelle Kandidatenliste finden Sie auf den Seiten der europäischen Chemikalienagentur ECHA.

Zur Kandidatenliste

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